AGBs

AGBs und Mietbedingungen

  1. Der Abschluss von Mietverträgen erfolgt im Auftrag und in Vollmacht der jeweiligen Eigentümer. Der Mietvertrag kommt durch die Buchungsbestätigung zustande.
  2. Die Mietbedingungen und die Zahlung des Mietpreises ergeben sich aus dem Mietvertrag.
  3. Eine kostenlose Stornierung der Buchung ist bis 61 Tage vor Anreise möglich, danach werden gestaffelt folgende Zahlungen fällig:
  4. 20% des Mietpreises bei einer Stornierung innerhalb von 30 bis 60 Tage vor Anreise.
  5. 40% des Mietpreises bei einer Stornierung innerhalb von 15 bis 29 Tage vor Anreise.
  6. 60% des Mietpreises bei einer Stornierung innerhalb von 8 bis 14 Tage vor Anreise.
  7. 80% des Mietpreises bei einer Stornierung innerhalb von 2 bis 7 Tage vor Anreise.
  8. 100% des Mietpreises bei einer Stornierung einen Tag vor Anreise oder bei Nichtanreise.
  9. Der Gast haftet für die von ihm, seinen Angehörigen, mitgebrachtem Tieren oder von Besuchern verursachten Schäden am Mietobjekt. Er ist in der Mietzeit für das Mietobjekt verantwortlich - insbesondere hinsichtlich der Sicherung von Fenstern und Türen - und hat es in einem ordentlichen und sauberen Zustand zu halten.
  10. Die Überlassung der Wohnung an Dritte, die Aufnahme weiterer Personen als im Mietvertrag angegeben oder das Mitbringen von Haustieren (sofern erlaubt in dem Objekt) bedarf der Zustimmung des Vermieters. Der Vermieter ist berechtigt, diese Personen oder Tiere abzuweisen. Sollte eine zusätzliche Person oder ein Tier genehmigt werden, können Gebühren anfallen.
  11. Der Vermieter ist berechtigt, den Mietvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und die Räumung durch den Gast verlangen, wenn dieser gegen die ihm obliegenden Sorgfaltspflichten für das Mietobjekt schwer verstößt.
  12. Der Gast kann unverzüglich vom Eigentümer Abhilfe verlangen, wenn er am Mietobjekt berechtigterweise Mängel beanstandet. Voraussetzung ist, dass er den Mangel unverzüglich anzeigt. Unterlässt der Gast die unverzügliche Reklamation, verliert er seine Ansprüche auf Abhilfe, Minderung oder Schadensersatz. Die Abhilfe kann verweigert werden, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
  13. Der Mieter kann das Ferienquartier am Anreisetag in der Regel ab 16 Uhr beziehen. Andere Zeiten nur nach vorheriger Vereinbarung. Am Abreisetag übergibt der Mieter die Wohnung nach vorheriger Abnahme durch den Vermieter bis spätestens 10 Uhr aufgeräumt und „besenrein“ sowie entsorgt von Müll und Leergut. Sollte das Ferienobjekt in einem unverhältnismäßig unsauberen Zustand verlassen werden, ist der Vermieter berechtigt, eine zusätzliche Reinigungsgebühr zu erheben.
  14. Sollten einzelne der vorgehenden Bestimmungen oder Teile davon unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. In einem solchen Fall wird die unwirksame Bestimmung durch eine solche ersetzt, die deren wirtschaftlichen Sinn und Zweck möglichst nahekommt. Mit Unterzeichnung des Buchungsformulars erkennt der Gast die Buchungsbedingungen als verbindlich an.
  15. Als Erfüllungsort und Gerichtsstand wird der Firmensitz vereinbart.
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